Beschlussvorlage - BV/11/21-735

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung erteilt die Zustimmung zur Wahl von Joachim Fabian zum Gemeindewehrführer der Gemeindefeuerwehr Ventschow.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen

Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung  vom 21.12.2015 (GVOBl. M-V, S. 612) wählen die aktiven Mitglieder der Gemeindefeuerwehr aus ihrer Mitte für 6 Jahre den Gemeindewehrführer. Bei der Wahlversammlung am 28.08.2021 wurde der Kamerad Joachim Fabian durch die 2/3 Stimmmehrheit zum Gemeindewehrführer gewählt.

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 BrSchG M-V wird der Gewählte nach Zustimmung der Gemeindevertretung zum Ehrenbeamten ernannt

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Finanz. Auswirkung

Die finanziellen Mittel für die Aufwandsentschädigung in Höhe von 92,03 € monatlich stehen im Gemeindehaushalt zur Verfügung.

 

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Anlagen

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