Beschlussvorlage - BV/03/21-699

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Groß Stieten beschließt aufgrund der §§ 45 ff. der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Haushaltsatzung und den Haushaltsplan 2022.

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Sachverhalt

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, hat die Gemeinde jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Nach erfolgter Beratung im Finanzausschuss der Gemeinde Groß Stieten, erfolgt die Beratung und Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung

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Finanz. Auswirkung

Vorgabe des Budgets für das Haushaltsjahr 2022

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Anlagen

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