Beschlussvorlage - BV/11/21-736

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung erteilt die Zustimmung zur Wahl von Thomas Harder zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Gemeindefeuerwehr Ventschow.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015 (GVOBl.M-V S. 612) wählen die aktiven Mitglieder der Gemeindefeuerwehr aus ihrer Mitte für 6 Jahre den stellvertretenden Gemeindewehrführer. Bei der Wahlversammlung am 28.08.2021 wurde der Kamerad Thomas Harder durch die 2/3 Stimmmehrheit zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gewählt.

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 BrSchG M-V wird der Gewählte nach der Zustimmung der Gemeindevertretung zum Ehrenbeamten ernannt.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Die finanziellen Mittel für die Aufwandsentschädigung in Höhe von 46,02 € monatlich stehen im Gemeindehaushalt zur Verfügung.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...