Beschlussvorlage - BV/11/21-738

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Ventschow nimmt wie folgt Stellung:

 

 

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Sachverhalt

 

Auszug aus dem Erläuterungsbericht:

Die Festsetzung von Schutzzonen für die Wasserfassung Ventschow dient der Sicherung der Wasserversorgung mit qualitativ hochwertigem Grundwasser. Zum langfristigen Schutz der Wasserfassung ist eine flurstücksbezogene Bemessung und Festsetzung der Wasserschutzzonen entsprechend den aktuellen Regelungen und unter Beachtung der derzeitigen Grundwasserbewirtschaftung des Gesamtraumes notwendig. Die Bemessung der Trinkwasserschutzzonen erfolgte auf der Grundlage der modellierten Isochronen und unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten (topographische Karten,

Gemarkungs- und Flurgrenzen in unbeglaubigten Flurkarten).

Die Neubewertung der Grundwasserfassung, die Notwendigkeit der Versorgungssicherheit und des Grundwasserschutzes begründen die erforderlichen rechtlichen Änderungen der bestehenden Wasserschutzgebiete für die Wasserfassung Ventschow.

Zu den Antragsunterlagen für die Wasserschutzgebietsfestsetzung wurde der vorliegende

Erläuterungsbericht, die von der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg bestätigte Wasserbedarfsprognose, das Hydrogeologische Gutachten der Wasserfassung Ventschow, die Kartenunterlagen sowie der entsprechend dem Erlass vom 23.01.2014 des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern angepasste Entwurf der Verordnung mit dem

Katalog der Verbote und Nutzungsbeschränkungen erarbeitet.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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