Beschlussvorlage - BV/01/21-99

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:

 

Malerbetrieb Lindemann, Dorf Mecklenburg, am 7.12.2021 = 1.000,00 € Geldspende für die KITA Dorf Mecklenburg

 

Wohnungsgesellschaft

Dorf Mecklenburg mbH, am 7.12.2021 = 800,00 € Geldspende für die Feuerwehr

Dorf Mecklenburg

 

Hecht & Zucker GbR, Hohen Viecheln, am 21.12.2021 = 1.500,00 € Geldspende für die Kita Dorf Mecklenburg

 

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Sachverhalt

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben,

das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen von 100 € bis 1.000 € kann der Hauptausschuss entscheiden, bei Beträgen über 1.000 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.

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