Beschlussvorlage - BV/09/21-25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz legt das Gebiet in der Gemarkung Bobitz, Flur 1, Flurstück110/28 (3.149 m²), als Stadtumbaugebiet fest. Ziel des Stadtumbaugebietes ist der Rückbau des Wohnblocks "Schulstraße 13 - 15" und Schaffung neuer Bauplätze

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Sachverhalt

Durch die Gemeinde Bobitz wurde am 20.12.2021 erneut ein Antrag auf Förderung einer Gesamtmaßnahme zur Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau von Wohnungen in räumlich festgelegten Fördergebieten nach den Rückbaurichtlinien (RückbauRL) für das Programmjahr 2022 gestellt.

 

Dabei soll der Wohnblock "Schulstraße 13 - 15" abgerissen werden und an seiner Stelle neue Bauplätze entstehen.

 

Träger der Maßnahme ist die Regionale Wohnungsgesellschaft Bad Kleinen.

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Finanz. Auswirkung

 

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