Beschlussvorlage - BV/10/21-852

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln wählt

 

Frau/Herrn ………………………. zur 1. stellvertretenden Bürgermeisterin/zum 1. stellvertretenden Bürgermeister.

 

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Sachverhalt

Auf der Grundlage des § 40 Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467), erfolgt die Wahl der 1. stellvertretenden Bürgermeisterin/des 1. stellvertretenden Bürgermeisters aus der Mitte der Gemeindevertretung.

 

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen aller Mitglieder der Gemeindevertreter erhält. 

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Finanz. Auswirkung

 

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