Beschlussvorlage - BV/01/22-004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2020.

Im Haushaltsjahr 2020 aufgetretene Haushaltsüberschreitungen gelten als genehmigt

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses spätestens bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres zu beschließen. Gemäß § 3 Abs. 3 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie, wurden die Fristen für die Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und 2020 gemäß § 60 Abs. 4 und 5 der Kommunalverfassung jeweils um ein Jahr verlängert.

Der Jahresabschluss, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Übersicht über die Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang zur Bilanz, wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen am 28.10.2021 und am 25.11.2021 geprüft und der abschließende Bestätigungsvermerk erteilt.

 

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Anlagen

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