Beschlussvorlage - BV/08/22-005
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Bad Kleinen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Christiane Kupsch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Bad Kleinen
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Vorberatung
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27.01.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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23.02.2022
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Sachverhalt
Gemäß § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung M-V, ist der Haushalt in Planung und Rechnung auszugleichen.
Kann der Ausgleich nicht erreicht werden, ist gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine ordentliche Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird (Konsolidierungszeitraum).
Der Haushalt konnte im Ergebnishaushalt trotz Inanspruchnahme der
genehmigungsfreien Rücklagenentnahme nicht erreicht werden.
Im Finanzhaushalt können die laufenden Auszahlungen nur durch eine
Inanspruchnahme von Kassenkrediten gedeckt werden. Investive Auszahlungen
können nur durch die Aufnahme weiterer Investitionskredite finanziert werden.
Grundlage bildet das Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2021.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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700,7 kB
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