Beschlussvorlage - IV/10/22-004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde beschließt Variante Nr. …. (in der Sitzung festzulegen) umzusetzen, um eine ausreichende Löschwasserversorgung entsprechend des Brandschutzbedarfsplanes sicherzustellen. 

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Sachverhalt

In der Sitzung der Gemeindevertretung, vom 29.11.2021, haben sich die Mitglieder der Gemeindevertretung mehrheitlich gegen die Errichtung einer Löschwasserzisterne entschieden (s.a. Anlage 2). Um die Löschwasserversorgung im Bereich des Moidentiner Weges entsprechend des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V sicher stellen zu können, ist alternativ die Errichtung eines künstlichen Löschwasserteiches (Variante 1) oder eines Löschwasserbrunnens (Variante 2) notwendig (s.a. Anlage 3, Sachverhalt BV/10/21-834.

Die Errichtung eines Löschwasserbrunnens / Löschwasserteiches am geplanten Standort der abgelehnten Löschwasserzisterne ist prinzipiell möglich. Für beide Varianten ist ein entsprechender Grunderwerb oder ähnliches notwendig.

Eine Grundwasserressourcen- Abfrage (Anlage 6) hat ein potenziell nutzbares Dargebot guter Gewinnbarkeit und Qualität ergeben. Zwei Brunnen zur Nutzung von Grundwasser sind im direkten Nahbereich des geplanten Standortes nachweisbar (s. Anlage 7 und 8). Als möglicher Anschlusspunkt (eigner Hausanschluss) an das Stromnetz der E-dis kommt das Ende der Freileitung vor Hausnummer „Moidentiner Weg Nr. 5“ in Frage. Hierzu erfolgt zurzeit die Prüfung. Ein entsprechender Antrag für einen eigenen Hausanschluss wurde bei der E-dis gestellt.

Der geplante Standort für den Löschwasserteich / Löschwasserbrunnen befindet sich im

Landschaftsschutzgebiet „Schweriner Außensee" und im Europäischen Vogelschutzgebiet „Schweriner Seen" entsprechende Genehmigungen sind einzuholen. Auf Grund des geringeren Flächenverbrauches eines Löschwasserbrunnens zu einem künstlichen Löschwasserteich sind geringere Kosten für anfallende Ausgleichsmaßnahmen bei einem Löschwasserbrunnen zu erwarten.

Allgemein kann die Aussage getroffen werden, dass die laufenden Unterhaltungs- und Wartungskosten für einen Löschwasserbrunnen geringer ausfallen als bei einem künstlichen Teich (geringerer Aufwand bei Grünflächenpflege, keine Reparaturen an einer Zaunanlage, keine regelmäßig wiederkehrende Reinigung des Teiches). 

     

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Finanz. Auswirkung

s. Kostenzusammenstellung

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Anlagen

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