Beschlussvorlage - BV/08/22-009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt

 

  1. Die Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Wohnbebauung An der    

Brücke“ sowie die Begründung dazu in der vorliegenden Fassungen.

 

  1. Die Entwürfe des Plans und der Begründung nach § 3 Abs. 2 in Verb. § 13 Abs. Nr. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen

            und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen hat am 20.10.2021 die 1. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 15 „ Wohnbebauung An der Brücke “ in Bad Kleinen beschlossen.

Planungsziel ist, die im Bebauungsplan festgesetzte Spielplatzfläche aufzuheben und im Sinne einer Innenentwicklung in Wohnbauland umzuwandeln. Die Fläche besitzt eine angemessene Größe für die Bebauung mit einem Wohnhaus. Die Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzungen erfolgen unter Berücksichtigung der vorhandenen städtebaulichen Strukturen und in Anlehnung an die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes für den Wohngebietsteil ( WA ).

Die Zielstellung wird mit dem vorliegenden Entwurf planerisch umgesetzt.

    

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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