Beschlussvorlage - BV/12/22-008
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur 1. Satzungsänderung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Barnekow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Sissy Hamann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Barnekow
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Vorberatung
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02.02.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Barnekow
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Entscheidung
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15.03.2022
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Sachverhalt
Um nach § 27 FAG M-V in 2013 Mindestzuweisungen oder Sonder- und Ergänzungszuweisungen erhalten zu können, haben kreisangehörige Gemeinden nach dem Auslaufen der Übergangsbestimmung die Hebesätze für Realsteuern für das Haushaltsjahr 2022 so festzusetzen, dass Sie mindestens 20 Hebesatzpunkte über den gewogenen Durchschnittshebesatz der Gemeindegrößenklasse des Haushaltsjahres 2020 liegen.
Demnach müsste die Gemeinde Barnekow, die Hebesätze wie folgt anpassen:
Aktuell mindesten
Grundsteuer A 339 v. H. 349 v. H.
Grundsteuer B 395 v. H.. 406 v. H.
Gewerbesteuer 351 v. H. 259 v. H.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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343,1 kB
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