Beschlussvorlage - BV/12/22-008

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Barnekow beschließt aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Barnekow

 

Reduzieren

Sachverhalt

Um nach § 27 FAG M-V in 2013 Mindestzuweisungen oder Sonder- und Ergänzungszuweisungen erhalten zu können, haben kreisangehörige Gemeinden nach dem Auslaufen der Übergangsbestimmung die Hebesätze für Realsteuern für das Haushaltsjahr 2022 so festzusetzen, dass Sie mindestens 20 Hebesatzpunkte über den gewogenen Durchschnittshebesatz der Gemeindegrößenklasse des Haushaltsjahres 2020 liegen.

 

Demnach müsste die Gemeinde Barnekow, die Hebesätze wie folgt anpassen:

 

   Aktuell  mindesten

Grundsteuer A 339 v. H. 349 v. H.

Grundsteuer B 395 v. H.. 406 v. H.

Gewerbesteuer   351 v. H. 259 v. H.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Steuerliche Mehreinnahmen in Höhe von:

Grundsteuer A:     585,78 €

Grundsteuer B:  1.275,88 €

Gewerbesteuer: 1.853,91 €

Insgesamt          3.715,57 €

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...