Beschlussvorlage - BV/07/22-005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des § 9 Abs. 3 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V) wählt der Amtsausschuss Frau Amtsrätin Roswitha Hoppe als Gemeindewahlleiterin.

 

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Sachverhalt

 

Das oben genannte Gesetz regelt, dass die kommunalen Wahlleitungen und ihre Stellvertretungen durch die entsprechenden Vertretungen gewählt werden müssen. Alle amtsangehörigen Gemeinden haben diese Aufgabe auf das Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen übertragen. Daher muss der Amtsausschuss dieses Wahlorgan wählen.

 

Alle Wahlleitungen und ihre Stellvertretungen bleiben bis zur Neuwahl im Amt.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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