Beschlussvorlage - BV/10/22-007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, den Funktionsinhabern Gemeindewehrführer, stellvertretender Gemeindewehrführer, Gerätewart und Jugendwart ab dem ……………

frühestens jedoch mit Aufnahme der jeweiligen Funktion, eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe zu zahlen:

 

Gemeindewehrführer    160,00 €

 

stellvertretender Gemeindewehrführer.   80,00 €

 

Gerätewart       80,00 €

 

Jugendwart       50,00 €

 

stellv. Jugendwart      50,00 €

 

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Sachverhalt

Die seit dem 28. November 2013  gültige Verordnung über die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg- Vorpommern regelt die Höchstbeträge zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen (Feuerwehrentschädigungsverordnung-FwEntsch VO M-V). Gemäß § 1 der FwEntSchVO M-V sind Aufwandsentschädigungen dem in dieser Verordnung aufgeführten Personenkreis bis zur angeführten Höhe zu zahlen. Dabei sind folgende Höchstgrenzen gemäß § 2 Abs. 1 Nr.5 FwEntSchVO M-V festgesetzt: Gemeinde-wehrführer 170,00 € pro Monat und für den stellvertretenden Gemeindewehrführer höchstens die Hälfte der festgesetzten Aufwandsentschädigung des Wehrführers. Für Personen mit besonderen Aufgaben können gemäß § 5 Abs. 1 FwEntSchVO M-V Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe gezahlt werden.

Dazu zählen der Gerätewart und der Jugendwart. Für diesen Personenkreis sind keine Höchstbeträge festgesetzt. Damit sind sämtliche Aufwendungen ehrenamtlicher Funktions-träger der Freiwilligen Feuerwehren gleich welcher Art abgegolten. Gemäß § 4 Abs. 11 wird die Höhe der Entschädigung durch Beschluss der Gemeindevertretung bestimmt und als monatlicher Pauschalbetrag festgesetzt. Bisher wurden folgende Beträge gezahlt

 

Gemeindewehrführer     92,03 €

stellvertretende Gemeindewehrführer  46,02 €

Gerätewart       51,13 €

Jugendwart       38,35 €

 

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Finanz. Auswirkung

Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2022 eingeplant.

 

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Anlagen

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