Beschlussvorlage - BV/10/22-007
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Anpassung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Feuerwehr Hohen Viecheln
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Krase
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Hohen Viecheln
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohen Viecheln
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Entscheidung
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07.03.2022
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, den Funktionsinhabern Gemeindewehrführer, stellvertretender Gemeindewehrführer, Gerätewart und Jugendwart ab dem ……………
frühestens jedoch mit Aufnahme der jeweiligen Funktion, eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe zu zahlen:
Gemeindewehrführer 160,00 €
stellvertretender Gemeindewehrführer. 80,00 €
Gerätewart 80,00 €
Jugendwart 50,00 €
stellv. Jugendwart 50,00 €
Sachverhalt
Die seit dem 28. November 2013 gültige Verordnung über die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg- Vorpommern regelt die Höchstbeträge zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen (Feuerwehrentschädigungsverordnung-FwEntsch VO M-V). Gemäß § 1 der FwEntSchVO M-V sind Aufwandsentschädigungen dem in dieser Verordnung aufgeführten Personenkreis bis zur angeführten Höhe zu zahlen. Dabei sind folgende Höchstgrenzen gemäß § 2 Abs. 1 Nr.5 FwEntSchVO M-V festgesetzt: Gemeinde-wehrführer 170,00 € pro Monat und für den stellvertretenden Gemeindewehrführer höchstens die Hälfte der festgesetzten Aufwandsentschädigung des Wehrführers. Für Personen mit besonderen Aufgaben können gemäß § 5 Abs. 1 FwEntSchVO M-V Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe gezahlt werden.
Dazu zählen der Gerätewart und der Jugendwart. Für diesen Personenkreis sind keine Höchstbeträge festgesetzt. Damit sind sämtliche Aufwendungen ehrenamtlicher Funktions-träger der Freiwilligen Feuerwehren gleich welcher Art abgegolten. Gemäß § 4 Abs. 11 wird die Höhe der Entschädigung durch Beschluss der Gemeindevertretung bestimmt und als monatlicher Pauschalbetrag festgesetzt. Bisher wurden folgende Beträge gezahlt
Gemeindewehrführer 92,03 €
stellvertretende Gemeindewehrführer 46,02 €
Gerätewart 51,13 €
Jugendwart 38,35 €
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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225,4 kB
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