Beschlussvorlage - BV/11/22-012
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Zahlung einer einsatzbezogenen Aufwandsentschädigung in der Feuerwehr Ventschow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Krase
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Ventschow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ventschow
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Entscheidung
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07.03.2022
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Sachverhalt
Nach dem § 11 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V BrSchG, in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.Dezember 2015, können Mitglieder der Feuerwehr Ersatz für Auslagen (Stiefelgeld) erhalten. Dazu ist beabsichtigt, eine sogenannte einsatzbezogene Aufwandsentschädigung für die FF Ventschow in Höhe von 5,00 € pro Einsatz pro Kamerad einzuführen. Dies würde eine zusätzliche Anerkennung des Ehrenamtes Feuerwehr darstellen und die Kameradinnen und Kameraden zusätzlich motivieren. Die Gemeindevertretung ist als oberste Dienstbehörde zuständig.