Beschlussvorlage - BV/11/22-012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, die Zahlung einer einsatzbezogenen Aufwandsentschädigung  in Höhe von 5,00 € (pro Einsatz/pro Kamerad).

 

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Sachverhalt

Nach dem § 11 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V BrSchG, in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.Dezember 2015, können Mitglieder der Feuerwehr Ersatz für Auslagen (Stiefelgeld) erhalten. Dazu ist beabsichtigt, eine sogenannte einsatzbezogene Aufwandsentschädigung für die FF Ventschow in Höhe von 5,00 € pro Einsatz pro Kamerad einzuführen. Dies würde eine zusätzliche Anerkennung des Ehrenamtes Feuerwehr darstellen und die Kameradinnen und Kameraden zusätzlich motivieren. Die Gemeindevertretung ist als oberste Dienstbehörde zuständig.

 

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Finanz. Auswirkung

Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2022 eingeplant.

 

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