Beschlussvorlage - BV/10/22-011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohen Viecheln beschließt die 1. Änderung der Hauptsatzung.

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Sachverhalt

Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Bert Malzahn als erster stellvertretender Bürgermeister ist Herr Manfred Schulz in der Gemeindevertretersitzung am 17.01.2022 als dessen Nachfolger gewählt worden. Da in der Hauptsatzung bisher für den ersten Stellvertreter keine Vergütung vorgesehen war, ist es notwendig den § 9 „Entschädigungen“ der Hauptsatzung der Gemeinde Hohen Viecheln dahingehend zu ergänzen:

 

„Der oder die erste stellvertretende Person des ehrenamtlichen Bürgermeisters oder der   

ehrenamtlichen Bürgermeisterin erhält monatlich 200 Euro.“

 

Gemäß § 5 Abs. 2 der KV M-V muss eine Änderung der Hauptsatzung der Rechtsaufsichtsbehörde vor der Ausfertigung angezeigt werden und darf nur in Kraft gesetzt werden, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde die Verletzung von Rechtsvorschriften nicht innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der erforderlichen Unterlagen geltend gemacht oder wenn sie vor Ablauf der Frist erklärt hat, dass sie keine Verletzung von Rechtsvorschriften geltend macht.

 

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Finanz. Auswirkung

monatlich 200 € für ehrenamtliche Tätigkeit

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Anlagen

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