Beschlussvorlage - BV/02/21-78-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des § 22 Abs. 2 und 4 der KV M-V überträgt die Gemeindevertretung Lübow die Vergabe von Bauleistungen für den Anbau an die Grundschule bis zur Wertgrenze von 300.000 Euro netto auf den Hauptausschuss.

 

Die Auftragsvergabe hat auf der Grundlage der (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) VOB an den preisgünstigsten Bieter zu erfolgen.

 

Die Bürgermeisterin informiert die Gemeindevertretung auf der darauffolgenden Sitzung der Gemeindevertretung über den Inhalt der Auftragsvergabe. Die Gemeindevertretung ist laufend über den Bautenstand und die Einhaltung des Kostenplanes zu unterrichten.

 

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Sachverhalt

Um den geplanten Bauablauf nicht zu gefährden, soll dem Haupt- und Finanzausschuss  ermöglicht werden, unabhängig von den Sitzungsterminen der Gemeindevertretung über die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen zu entscheiden.

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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