Beschlussvorlage - BV/08/22-015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Nachbargemeinden, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 vorgebrachten Anregungen hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bürgern, Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
  3. Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 wird gebilligt.
  4. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
  5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

 

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 lag in der Zeit vom 15.11.2021 bis zum 17.12.2021 öffentlich aus. Zeitgleich wurden die von der Planung betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen kam es im Rahmen der Abwägung zu keinen wesentlichen Änderungen in der Planung. Redaktionelle Anpassungen wurden vorgenommen und einige Ausführungen in der Begründung ergänzt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Nach Durchführung der Abwägung liegen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen vor, um die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 als Satzung zu beschließen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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