Beschlussvorlage - BV/08/22-063

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Schulgarten“.
  2. Die Gemeindevertretung billigt den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 sowie den Entwurf der zugehörigen Begründung.
  3. Mit dem Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Schulgarten“ soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 13a BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beschlüsse ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

 

Planungsziel der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Schulgarten“ ist die planungsrechtliche Vorbereitung des Neubaus eines Hortgebäudes. Hierzu soll das bestehende Baufenster im nördlichen Bereich der Fläche für den Gemeinbedarf erweitert werden. Die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) wird von 0,4 auf 0,5 erhöht, um die bauliche Ausnutzung entsprechend der festgesetzten Baufenster bzw. des Gebäudebestandes zu ermöglichen.

 

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne die Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) aufgestellt.

 

Mit dem vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Entwurf mit zugehöriger Begründung (inkl. Umweltbelange) zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie der Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange zu bestimmen.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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