Beschlussvorlage - BV/09/22-040

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeinde Bobitz stimmt dem Austritt der Gemeinde Ventschow aus dem gemeinsamen Bauhof des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen zu. Gleichzeitig bestätigt die Gemeinde Bobitz das Bestehen eines gemeinsamen Bauhofes im Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Ventschow hat am 07.03.2022 den Beschluss gefasst, aus der Gemeinschaft des Bauhofes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen auszusteigen und die Aufgaben als Gemeinde auf ihrem Gemeindegebiet wieder selbst zu übernehmen. Die Gemeinde Ventschow begründet das mit der Veränderung der Aufgabenstruktur in der Gemeinde. Die Gemeinde Ventschow hat mittlerweile so viele spezielle Aufgaben, die nur in der Gemeinde Ventschow anfallen, dass die Gemeinde sich eigene Gemeindearbeiter einstellen musste. Diese Arbeiten überwiegen gegenüber den Arbeiten, die durch den Bauhof des Amtes erledigt werden und können durch den Bauhof nicht abgesichert werden (Betreibung und Überwachung Heizhaus, Hausmeisterdienste und Dienstleistung der gemeindeeigenen Wohnungen e.t.c.).

Nach Aussage der Rechtsaufsicht des Landkreises Nordwestmecklenburg steht dem Ausstieg der Gemeinde Ventschow nach § 127 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V nichts im Wege.

Der Übergang von Technik und Verbrauchsmittel ist geregelt. Die Gemeinde Ventschow behält alle Verbrauchsmittel und technischen Geräte, die bereits in dem jeweiligen Haushaltsjahr durch die Gemeinde direkt oder durch Umlage der Zuordnung für die Geräte bezahlt wurden.

Technische Geräte und Fahrzeuge die noch nicht abgeschrieben sind, werden gegen Zahlung des Restwertes an das Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen an die Gemeinde Ventschow übertragen.

Der in Ventschow eingesetzte Mitarbeiter des Bauhofes verbleibt im Bauhof.

Nachteile entstehen der Gemeinde Bobitz durch den Austritt von Ventschow aus dem Bauhof vom Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen nicht.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Die Gemeinde Ventschow zahlt an das Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen den am 30.06.2022 bestehenden Restwert der Geräte und Fahrzeuge

 

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