Beschlussvorlage - BV/03/22-040

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der jetzige Containerstellplatz in Groß Stieten entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Demnach müssen in einem Mischgebiet 35m und in einem allgemeinen Wohngebiet 50m Abstand zur nächsten Bebauung eingehalten werden. Weiterhin müssen die Container auf gemeindeeigenen Flächen, für jeden gut erreichbar, stehen.

Ein Stellplatz am Heizhaus kommt durch die nahe Wohnbebauung und dem Nichtvorhandensein von Gemeindeland nicht in Betracht. Einzig ein Standort am alten Sportplatz oder am neuen Sportplatz kommt in Betracht..

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