Beschlussvorlage - BV/01/22-064

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt den erhöhten Verpflegungskosten zum 01.08.2022, um 0,25 € beim Mittagessen, und zum 01.10.2022 um weitere 0,10 € beim Mittagessen zuzustimmen..

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 02.06.2022 wandte sich der Essensanbieter der Kita/Krippe an die Gemeinde und beantragte eine Preiserhöhung i.H.v. 0,25 € pro Mittagessen ab dem 01.07.2022. Die Begründung liegt in den allgemein gestiegenen Kosten (Grundlage: Verbrauchsindex).

Ab dem 01.10.2022 erhöht sich der Mindestlohn in Deutschland, sodass auch der Essensanbieter an diesen gebunden ist und daher eine erneute Preissteigerung i.H.v. 0,10 € pro Mittagessen resultiert und unausweichlich sein wird.

Da die Gemeindevertretung per Beschluss festgelegt hat, dass diese Preiserhöhungen erst im Sozialausschuss und dann in der Gemeindevertretung behandelt werden müssen, wurde nach Rücksprache mit dem Bürgermeister und dem Anbieter festgelegt, dass die erste Preiserhöhung erst ab dem 01.08.2022, vorbehaltlich der Entscheidung der Gremien, erfolgen kann. Der Anbieter stimmt dem Verfahren so zu.

 

Ab August würden sich die Kosten der Ganztagsverpflegung von 85,00 €/Monat auf 89,25 €/Monat erhöhen. In der Teilzeit-/ Halbtagsverpflegung würde sich die Kosten von 67,15 €/Monat auf 70,55 €/Monat erhöhen.

 

Die Kosten für die Eltern für die Verpflegung ab Oktober konnten noch nicht dargestellt werden, werden aber kurzfristig zur Verfügung gestellt..

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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