Beschlussvorlage - BV/08/22-103

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, dem Funktionsinhaber Jugendwart in der Freiwilligen Feuerwehr Losten, ab 01.01.2022 , frühestens jedoch mit Aufnahme der Funktion eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 € zu zahlen.

 

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Sachverhalt

Seit dem 28.November 2013 gibt es eine neue Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung – FwEntschVO M-V).

Für Personen mit besonderen Aufgaben können gemäß § 5 Abs. 1 FwEntsch VO M-V Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe gezahlt werden. Dazu zählen auch die Geräte- und Jugendwarte. Für diesen Personenkreis sind keine Höchstbeträge festgesetzt. Gemäß § 4 Abs. 1 wird die Höhe der Entschädigung durch Beschluss  der Gemeindevertretung bestimmt und als monatlicher Pauschalsatz festgesetzt.

 

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Finanz. Auswirkung

Die finanziellen Mittel wurden im Haushalt eingestellt.

 

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Anlagen

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