Beschlussvorlage - BV/08/22-109

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes

der Gemeinde Bad Kleinen für den Geltungsbereich der 1. Änderung

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27 „Senioren Wohnanlage Bad

Kleinen“ mit dem Ziel, dort künftig eine Wohnbaufläche gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1

 BauNVO auszuweisen.

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Berichtigung des Flächennutzungs-

planes ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Planzeichnung

mit Planzeichenerklärung während der Dienststunden eingesehen und über den

Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Bad Kleinen beabsichtigt die 1. Änderung des vorhaben-

bezogen Bebauungsplanes Nr. 27 „Senioren Wohnanlage Bad Kleinen“ als Satzung

zu beschließen. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a

BauGB aufgestellt.

 

In dem wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Kleinen wird

der Geltungsbereich der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27

als Fläche für Straßenverkehr (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB), Fläche für Versorgungsanlagen

 (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB) und als gemischte Baufläche (§ 1 Abs. 1 Nr. 2

BauNVO) dargestellt. Die Planungsziele des Bebauungsplanes zur Entwicklung

Allgemeiner Wohngebiete nach § 4 BauNVO stimmen somit nicht mit den Darstellungen

des wirksamen Flächennutzungsplanes überein. Zur Beachtung des Entwicklungs-

gebotes zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung wird der

wirksame Flächennutzungsplan gemäß §13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB berichtigt. In

der 1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird nun eine Fläche für Straßen-

verkehr gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und eine Wohnbaufläche gemäß § 1 Abs. 1

Nr.1 BauNVO dargestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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