Beschlussvorlage - BV/07/22-045

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen erteilt die Zustimmung zur Wahl von Holger Lehmann zum stellvertretenden Amtswehrführer des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 12 Absa.tz 6 des Gesetztes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom  21. Dezember 2015 (GVOBl. S.612), werden durch die Gemeinde- und Ortswehrführungen für 6 Jahre der Amtswehrführer und sein Stellvertreter gewählt. Grundlage für die Wahl ist die Wahlordnung und deren Stellvertreter vom 09.Dezember 2010.

Die amtsangehörigen Gemeinde- und Ortswehrführer haben diese Wahl am 20.04.2022  durchgeführt. Als stellvertretender Amtswehrführer wurde der Kamerad Holger Lehmann mit der der Mehrheit von 8  Stimmen gewählt.

Gemäß Nr. 3 der Wahlordnung für Amtswehrführer und deren Stellvertreter bedarf die Wahl der Zustimmung des Amtsausschusses.

Dies erfolgt mit vorliegendem Beschluss. Gemäß Nr. 1 der Wahlordnung werden die Amtswehrführer und deren Stellvertreter vom Amtsvorsteher zu Ehrenbeamten ernannt.

 

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Finanz. Auswirkung

Die finanziellen Mittel für die Aufwandsentschädigung in Höhe von 110,00 € monatlich stehen im Amtshaushalt zur Verfügung.

 

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Anlagen

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