Beschlussvorlage - BV/11/22-037

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ventschow bewilligt gemäß § 50 der Kommunalverfassung M-V, überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für notwendige Prallschutzmaßnahmen in der Sporthalle Ventschow,

 

in Höhe von                                            45.000,00 €.

 

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Sachverhalt

Im Rahmen einer Begehung in der Sporthalle durch die Unfallkasse, wurde der vorhandene Anprallschutz bemängelt.  Der vorhandene Anprallschutz an den Stirnseiten ist zu niedrig und muss mindestens eine Höhe von 2,00 m Oberkante Sportboden vorweisen. Darüber hinaus befindet sich auf der Längsseite kein Anprallschutz. Daher müssen die neu eingebauten Heizkörper verkleidet werden. Um eine geplante Nutzung für den Sport gewährleisten zu können, ist ein Anprallschutz auf der Längsseite notwendig und sinnvoll.

Im Haushalt 2022 sind hierfür keine finanziellen Mittel geplant und müssen daher überplanmäßig bereitgestellt werden.

Die Beschlussfassung zur Auftragsvergabe für diese Maßnahme erfolgte bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 28.07.2022.

 

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Finanz. Auswirkung

Die Auszahlungen fallen an:

Produktkonto:                           11/42400.523100        45.000,00 €

Deckungsvorschlag:                 11/61100.401310        45.000,00 € 

                                                                                    (Mehreinnahmen Gewerbesteuern)

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