Beschlussvorlage - BV/12/22-041

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnekow beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst den in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellten Änderungsbereich.
  2. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

Im Zusammenhang mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Barnekow soll der wirksame Flächennutzungsplan an die Inhalte des Bebauungsplanes angepasst werden. Daher verfolgt die Gemeinde Barnekow das Ziel, die bisherigen Darstellungen des Plangebietes sowie die angrenzenden, als gemischte Baufläche nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO ausgewiesene Fläche in eine Wohnbaufläche nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO umzuwidmen. Darüber hinaus soll die bisherige Darstellung von gewerblichen Bauflächen im Nordosten der Ortslage Barnekow angepasst und neue gemischte Bauflächen ausgewiesen werden.

  1. Die Gemeindevertretung billigt den vorliegenden Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Vorentwurf der zugehörigen Begründung inkl. Umweltbericht. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
  2. Mit dem Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
  3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Beschlüsse ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Barnekow hat am 16.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Barnekow Nord“ beschlossen. Mit dem Bebauungsplan Nr. 8 beabsichtigt die Gemeinde Barnekow die planungsrechtliche Voraussetzung für die Ausweisung von Allgemeinen Wohngebieten gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu schaffen.

 

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Barnekow ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 als gemischte Baufläche sowie als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Zur Beachtung des Entwicklungsgebotes gemäß § 8 BauGB zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

 

Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde entspricht nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde Barnekow, nicht mehr den sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebenden Arten der Bodennutzung.

 

In den vergangenen 20 Jahren hat sich die Art der baulichen Nutzung, der gemischte Baufläche nördlich der „Wismarschen Straße“, aufgrund von Nutzungsentwicklungen verändert. Die Flächen sind heute überwiegend von Wohnbebauung geprägt und daher faktisch eine Wohnbaufläche. Die nördlich an die gemischte Baufläche angrenzende Fläche für die Landwirtschaft ist aufgrund von Flächenunschärfe bereits jetzt Bestandteil der ehemaligen Gärtnerei (Fläche des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 8).

 

Die dargestellten, nordöstlichen gewerblichen Bauflächen sind überwiegend funktionslos. In den vergangenen 20 Jahren sind auch hier Nutzungsänderungen bzw. eine Einstellung der bewirtschafteten Gewerbebetriebe erfolgt.

 

Die Gemeinde beabsichtigt, die Gemeindeentwicklung neu auszurichten und die städtebauliche Situation zukunftsweisend zu ordnen. Die Gemeinde entscheidet sich folglich, die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen und die städtebauliche Situation der Gemeinde neu zu ordnen.

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

Mit dem vorliegenden Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Vorentwurf mit zugehöriger Begründung (inkl. Umweltbericht) zu billigen und diesen zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu bestimmen.

 

Die Bürgermeisterin wird gebeten, die Aufstellung sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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