Beschlussvorlage - BV/08/22-114

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Kosten für die Verpflegung der Kinder in der Kita Bad Kleinen für die Ganztagsbetreuung auf 33,66 € und bei der Teilzeitbetreuung auf 16,83 € ab dem 01.10.2022 zu erhöhen.

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Sachverhalt

Die Kosten für die Essensversorgung in der Kita Bad Kleinen wurden seit einigen Jahren nicht kalkuliert und stets die alten Kosten den Eltern in Rechnung gestellt. Durch die allgemeinen Preissteigerungen ist dies bekannt geworden. Eine erneute Kalkulation ist erforderlich, damit die Gemeinde nicht an den Verpflegungskosten über die Maßen beteiligt wird.

Es wurden die Personalkosten vom 01.07.2021 – 30.06.2022 und die Kosten für Nahrungsmittel vom 01.01. – 31.12.2021 zugrunde gelegt. Weiterhin wurde die allgemeine Teuerungsrate i.H.v 14,8 % bei Nahrungsmitteln vom Statistischen Bundesamt zugrunde gelegt, um die Kostensteigerung bei den Lebensmitteln darzustellen.

Es wurde in der Analyse festgestellt, dass die Kita erheblich bei der Beschaffung der Lebensmittel eingespart hat, um die Kosten niedrig zu halten. Es wurden keine Markenprodukte mehr gekauft, Obst und Gemüse eingeschränkt. Fisch wurde nicht mehr gekauft und der Konsum von Fleisch erheblich reduziert. Für das Müsli wurden keine Nüsse und frischen Beeren verwendet. Auch wurde von teilweise 4 Bestellungen pro Woche beim Bäcker auf 1 Bestellung reduziert, um die erheblichen Preissteigerungen abzufangen.

 

Um eine vollwertige und ausgewogene Ernährung zu gewährleisten müssen diese Kosten entsprechend umgelegt werden. Die monatlichen Kosten für die Eltern sehen dann wie folgt aus:

 

 

bisher

Ab 01.10.2022

ganztags

29,92 €

33,66 €

Teilzeit

14,96 €

16,83

 

Die Mehrkosten halten sich in einem vertretbaren Rahmen, dafür kann aber eine vernünftige Ernährung und Versorgung der Kinder sichergestellt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Entlastung der Gemeinde, da die Mehrkosten für die Verpflegung auf die Eltern umgelegt werden.

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Anlagen

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