Beschlussvorlage - BV/01/22-080

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg wird der Beteiligungsbericht für das Jahr 2021 gemäß § 73 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V vorgelegt und von ihr zur Kenntnis genommen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hatte am 03.12.2019 beschlossen, auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses gemäß § 61 der Kommunalverfassung M-V zu verzichten. Stattdessen ist ein Beteiligungsbericht nach § 73 Abs. 3 der Kommunalverfassung  M-V für das Haushaltsjahr 2021 zu erstellen.

Gemäß § 73 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde zum Ende eines Haushaltsjahres einen Bericht über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen zu erstellen und diesen Bericht der Gemeindevertretung vorzulegen.

Der Bericht soll neben Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, den finanziellen Auswirkungen der Beteiligung auch Angaben über Beteiligungsverhältnisse und die Besetzung der Organe in den Gesellschaften erhalten.

 

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Anlagen

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