Beschlussvorlage - BV/08/22-134

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gemeinde Bad Kleinen beschließt nach Durchführung des ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 BauGB die am 10.08.2022 beschlossene Satzung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 erneut als Satzung.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung rückwirkend zum 24.09.2022 ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Eine mit zwei monatiger Verspätung eingegangene Stellungnahme des Zweckverbands Wismar weist auf Leitungsbestand im Plangebiet hin. Die Gemeinde Bad Kleinen hat ein ergänzendes Verfahren gemäß § 214 BauGB zum Planerhalt durchgeführt. Die Leitungen wurden nachrichtlich in die Satzung übernommen.

 

Nach Durchführung des ergänzenden Verfahrens ist die korrigierte Satzung erneut zu beschließen. Gemäß § 214 Abs. 4 BauGB ist die korrigierte Satzung rückwirkend zum 24.09.2022 in Kraft zu setzen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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