Beschlussvorlage - BV/09/22-090

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt das Grundstück 177, Flur 1, Gemarkung Rastorf gesamt in die Entwicklungssatzung aufzunehmen.

 

 

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Sachverhalt

Es liegt ein Antrag vor, das Flurstück 177 in die Entwicklungssatzung der Ortslage Rastorf ganz aufzunehmen. Lt. Entwurf ist dieses Grundstück teilweise im Geltungsbereich. Eine Kostenübernahme liegt nicht vor, die Antragsteller möchten erst die Kosten genannt haben. .

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Finanz. Auswirkung

 

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