Beschlussvorlage - BV/09/22-092

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Entwürfe der Änderung des Bereiches 1 des Bebauungsplanes Nr. 3 „Wohnbau- und Mischgebiete in der Ortslage Bobitz “ sowie die Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 in Verb. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

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Sachverhalt

 

Das Planungsziel der Änderung des Bereiches 1 des Bebauungsplanes ist, ein zum Teil brachliegendes Grundstück, das als Mischgebiet ausgewiesen ist, durch Umwandlung in ein Allgemeines Wohngebiet für eine ergänzende Wohnbebauung im Innenbereich der Ortslage Bobitz nutzbar zu machen.

Der Bereich 1 umfasst eine Fläche von ca. 6.000 m², nordwestlich der Ortsdurchfahrt der B 208.

Die Zielstellung wird mit dem vorliegenden Entwurf planerisch umgesetzt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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