Beschlussvorlage - BV/01/22-094

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließ gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:

 

Malerbetrieb Lindemann GmbH, am 08.11.2022 = 350,00 € Geldspende für die Seniorenweihnachtsfeier in Dorf Mecklenburg

 

HARD Event Matthias Däubler, am 23.11.2022 = 750,00 € Geldspende für Dorffest 2023

 

Fleischerei Dargel, Dorf Mecklenburg, am 24.11.2022 = 180,00 € Sachspende ( Getränke für die Veranstaltung zum Volkstrauertag)

 

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100 € bis 1.000 € kann der Hauptausschuss entscheiden, bei Beträgen über 1.000 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Loading...