Beschlussvorlage - BV/09/22-097

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt dem Vorentwurf über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 „Waldeck“ der Gemeinde Upahl zuzustimmen. Die Gemeinde Bobitz hat keine Hinweise oder Bedenken.

 

 

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Sachverhalt

Anlass der Planaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 ist das Ziel dem ortsansässigen Gewerbebetrieb Entwicklungspotenzial zu ermöglichen. Die Gemeinde ist bestrebt, die regionalen Wirtschaftsbetriebe zu fördern und in angemessenem Maße zu unterstützen.

 

Das städtebauliche Konzept beruht auf den Planungsabsichten des Vorhabenträgers. In Verbindung mit dem bereits bestehenden Gewerbebetrieb für Beton- und Natursteinarbeiten ist die Errichtung eines betriebsbezogenen Wohngebäudes geplant. Derzeit wird der produzierende Gewerbebetrieb über den nordöstlich verlaufenden Wirtschaftsweg erschlossen. Aufgrund von Eigentumsverhältnissen stellt dieser Erschließungsweg künftig keine gesicherte Zuwegung mehr dar. Die Erschließung des Geltungsbereiches erfolgt künftig über einen, von dem Straßenbauamt Schwerin genehmigten, Anschluss an die Bundesstraße 105.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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