Beschlussvorlage - BV/09/22-101

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung erteilt ihre Zustimmung zur Wahl von Steffen Pittelkow  zum stellvertretenden Ortswehrführer der Ortsfeuerwehr Bobitz.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015 (GVOBl. S 612), in der derzeit aktuellen Fassung, wählen die aktiven Mitglieder aus ihrer Mitte für 6 Jahre den Ortswehrführer und seinen Stellvertreter.

Bei der Wahlversammlung am 21.10.2022 wurde der Kamerad Steffen Pittelkow durch die 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten zum stellvertretenden Ortswehrführer gewählt.

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 BrSchG M-V wird der Gewählte nach der Zustimmung der Gemeindevertreter zum Ehrenbeamten ernannt.

 

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Finanz. Auswirkung

Die finanziellen Mittel für die Aufwandsentschädigung in Höhe von 70,00 € monatlich stehen im Gemeindehaushalt zur Verfügung

 

 

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Anlagen

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