Beschlussvorlage - BV/12/22-060

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnekow beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2021.

Im Haushaltsjahr 2021 aufgetretene Haushaltsüberschreitungen gelten als genehmigt.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses spätestens bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres zu beschließen.

Der Jahresabschluss mit seinen Anlagen wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen am 27.10.2022 geprüft und der abschließende Prüfvermerk wurde erteilt.

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Anlagen

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