Beschlussvorlage - BV/09/22-107

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt den Beschluss BV 09/22-045 vom 16.08.2022 , hier Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die Entwicklungssatzung „OT Rastorf“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufzuheben.

 

 

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Sachverhalt

Aufgrund eines Verfahrensfehlers bei der Abstimmung über die Beschlussvorlage (Abstimmung trotz Befangenheit) ist dieser Beschluss aufzuheben. Eine erneute Beschlussfassung erfolgt in derselben Sitzung.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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