Beschlussvorlage - BV/12/22-063
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung der Eilentscheidung der Bürgermeisterin zur Beschaffung eines MTW für die Feuerwehr Barnekow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Florian Schneider
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Barnekow
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Entscheidung
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13.12.2022
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Sachverhalt
Die Feuerwehr Barnekow erhält demnächst ein neues Feuerwehrfahrzeug (TSF-W), dass nur über 6 Sitzplätze verfügt. Um den geforderten Gruppengleichwert, der sich aus dem Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde ergibt, zu erreichen ist es notwendig einen Mannschaftstransportwagen (MTW) anzuschaffen, um die geforderte Gruppe (9 Kameradinnen/ Kameraden) an die Einsatzstelle zu bringen. Der Brandschutz muss stets gewährleistet bleiben. Die finanziellen Mittel in Höhe von 45.990 € wurden im Haushalt 2022 eingestellt und stehen zur Verfügung. Aufgrund dessen, dass sich der Fahrzeugmarkt rapide verändert hat, wurde ein Interessenbekundungsverfahren über die Homepage des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen durchgeführt, wo nach einem gleichwertig geeigneten Fahrzeug gesucht wurde. Nach Ablauf der Ausschreibung ging das beigefügte Angebot der Firma Baron Industries ein. Nach Rücksprache mit der Wehrführung, wurde das Fahrzeug als geeignet bewertet und die Bürgermeisterin löste aufgrund der kurzen Bindungsfrist (1 Woche) den Auftrag aus. Zu beachten ist, dass solche Feuerwehrfahrzeuge so gut wie unmöglich innerhalb kurzer Zeit zu beschaffen sind, da sich auch der Gebrauchtwagenmarkt gerade für „Transporter“ gewandelt hat. Die Preise sind ins unermessliche gestiegen, weil Privatpersonen diese zu Campern oder Ähnlichem umrüsten.
Derzeit ist nicht abzusehen, wann und unter welchen Voraussetzungen ein Förderprogramm für MTW vom Land M-V oder dem Landkreis NWM aufgelegt wird. Gebrauchtwagen werden grundsätzlich nicht gefördert. Es ist davon auszugehen, dass ein Neufahrzeug mit Förderung immer noch mehr kosten würde, als dieses angebotene gebrauchte Fahrzeug. Die Lieferung erfolgt im Januar 2023.
Der öffentlich-rechtliche Vertrag mit der Hansestadt Wismar läuft noch bis zum 31.12.2023. Er verlängert sich um jeweils 6 Monate, wenn keine Partei den Vertrag mit einer Frist von 2 Monaten kündigt. D.h. dass der Vertrag bis zum 31.10.2023 gekündigt werden muss, damit er sich nicht mehr verlängert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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568,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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188,4 kB
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