Beschlussvorlage - BV/12/22-065
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfasung über die Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Christiane Kupsch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Barnekow
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Entscheidung
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13.12.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Barnekow
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Entscheidung
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28.03.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnekow beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:
Familie Wolfgang Scharf, Barnekow, am 13.12.2022 = 150,00 € Geldspende für Jugendfeuerwehr Barnekow und 150,00 € für Soziales/Kinder in der Gemeinde Barnekow
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Sachverhalt
Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch die Bürgermeisterin oder einen Stellvertreter eingeworben , das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Bei Beträgen über 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.
Da die Erteilung der Spendenbescheinigung noch zeitnah für das Jahr 2022 erfolgen kann, wurde die Entscheidung über die Annahme der Spende noch auf der letzten Sitzung der Gemeindevertretung 2022 beschlossen.