Beschlussvorlage - BV/12/22-065

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnekow beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:

 

Familie Wolfgang Scharf, Barnekow, am 13.12.2022 = 150,00 € Geldspende für Jugendfeuerwehr Barnekow und 150,00 € für Soziales/Kinder in der Gemeinde Barnekow

.

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch die Bürgermeisterin oder einen Stellvertreter eingeworben , das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.

 

Da die Erteilung der Spendenbescheinigung noch zeitnah für das Jahr 2022 erfolgen kann, wurde die Entscheidung über die Annahme der Spende noch auf der letzten Sitzung der Gemeindevertretung 2022 beschlossen.

Loading...