Beschlussvorlage - BV/03/23-062

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Stieten beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:

 

Huf- und Kunstschmiede Hundt, Groß Stieten, am 11.12.2022 = 1.501,73 € Sachspende für die Jugendfeuerwehr Groß Stieten (technische Ausstattung Tagesveranstaltung – Bewirtung der Jugendfeuerwehr pauschal; 2 Stck. Spritzengestell für Feuerlöschübung)

 

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Loading...