Beschlussvorlage - BV/09/23-042

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt gemäß § 48 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung  mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2023.

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeinde Bobitz hatte für die Jahre 2022 und 2023 einen Doppelhaushalt beschlossen. Diverse Änderungen für das Jahr 2023 machen nun die Beschlussfassung zum 1. Nachtragshaushalt notwendig. Vor allem durch die Erneuerung der Straßenbeleuchtung, die Neufestsetzung der Amts- und Kreisumlage und mehrerer kleiner Anpassungen im Energie- und Personalkostenbereich, ist ein Nachtragshaushalt unabdingbar.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...