Beschlussvorlage - BV/09/23-054

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeinde Bobitz beauftragt den Zweckverband Wismar, die kommunale Wärmeplanung

für die Gemeinde Bobitz zu erarbeiten bzw. deren Erarbeitung zu betreuen. Die für die

Finanzierung der KWP erforderlichen Mittel wirbt der Zweckverband über die ZUG vom

BMWK ein. Die Gemeinde Bobitz wird dauerhaft über den Fortschritt des Prozesses proaktiv

informiert, aktiv in die Erstellung der Wärmeplanung eingebunden und bestimmt nach

Erstellung selbständig und eigenständig die Umsetzung des Planungsvorschlags.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die dafür notwendigen Vereinbarungen mit dem

Zweckverband zu treffen.

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Sachverhalt

 

Der Kommunale Wärmeplan einer Gemeinde muss aufzeigen, wie die Wärmeversorgung der

Haushalte, kommunalen Gebäude und Unternehmen langfristig klimaneutral sichergestellt

werden kann. Dazu erarbeitet die Wärmeplanung Handlungsstrategien, wie Kommunen zu

einer klimaneutralen Wärmeversorgung kommen. Die Wärmeplanung ist dabei vergleichbar

mit einem Flächennutzungsplan: Sie legt Eignungsgebiete beispielsweise für Kalte oder

Warme Netze, Wärmepumpen oder Flächen für erneuerbare Energien fest, ermittelt

Potentiale und gibt Aufschluss aktuelle und künftige Verbrauchsszenarien.

Der Kommunale Wärmeplan ist ein zentrales Instrument für eine klimaneutrale Entwicklung

von Kommunen und für das Erreichen des klimaneutralen Gebäudebestands. Der große

Mehrwert eines Kommunalen Wärmeplans besteht darin, dass er kommunalen

Entscheidungsträgerinnen und -trägern sowie der Verwaltung einen strategischen Fahrplan

und Handlungsmöglichkeiten für eine erfolgreiche Wärmewende für die kommenden

Jahrzehnte liefert.

Die vier Elemente eines kommunalen Wärmeplans sind

1. Bestandsanalyse: Systematische und qualifizierte Erhebung des aktuellen

Wärmebedarfs oder -verbrauchs (Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme) und

der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen, einschließlich Informationen zu

den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, sowie die aktuelle

Versorgungsstruktur.

2. Potenzialanalyse: In der Gemeinde vorhandene Potenziale zur Senkung des

Wärmebedarfs durch Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz und zur klimaneutralen

Wärmeversorgung aus Erneuerbaren Energien und Abwärme.

3. Zielszenario: Ein klimaneutrales Szenario für das Jahr 2045 mit Ausweisung

individueller Meilensteine für die Jahre 2030, 2035 und 2040 zur zukünftigen

Entwicklung des Wärmebedarfs und einer flächendeckenden Darstellung der

Versorgungsstruktur. Wesentliches Element des Zielszenarios ist eine möglichst

hochaufgelöste kartografische Darstellung mit einer Zonierung, die mindestens

zwischen leitungsgebundener und dezentraler Wärmeversorgung differenziert.

4. Wärmewendestrategie: Hierauf aufbauend werden im kommunalen Wärmeplan

mögliche Handlungsstrategien und Maßnahmen entwickelt. Die Wärmeplanung ist als

stetiger Prozess zu sehen, der nicht mit einem einmaligen Konzept abgeschlossen ist.

Er bedarf fortwährender Abstimmung der kommunalen Akteur*innen der Wärme und

Stadtplanung.

Derzeit gibt es für Gemeinden eine umfangreiche staatliche Förderung: Bis Jahresende

können Gemeinden bis zu 100 Prozent (finanzschwache Kommunen) der Aufwände gefördert bekommen. Ab dem kommenden Jahr sinkt die Förderquote auf 60 Prozent.

Der Zweckverband Wismar hat den 26 Kommunen des Verbandsgebiets das Angebot

unterbreitet, die Wärmeplanung zentral erarbeiten zu lassen und die dafür notwendigen

Ressourcen (intern und extern) bereitzustellen. Für die Gemeinden ergibt sich damit der

große Vorteil, die Wärmeplanung an fach- und sachkundiger Stelle gebündelt und effizient

vornehmen zu lassen.

Die Verbandsversammlung ist in ihrer jüngsten Sitzung diesem Vorschlag gefolgt. Um die

Kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Bobitz durch den Zweckverband Wismar

vornehmen zu lassen, ist es nun notwendig, eine entsprechende vertragliche Regelung zu

treffen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine bei Zuwendung der Fördermittel des BMWK

 

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