Beschlussvorlage - BV/09/23-054
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Bobitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sabine Puzio
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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11.07.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Bobitz
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Vorberatung
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21.06.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Bobitz beauftragt den Zweckverband Wismar, die kommunale Wärmeplanung
für die Gemeinde Bobitz zu erarbeiten bzw. deren Erarbeitung zu betreuen. Die für die
Finanzierung der KWP erforderlichen Mittel wirbt der Zweckverband über die ZUG vom
BMWK ein. Die Gemeinde Bobitz wird dauerhaft über den Fortschritt des Prozesses proaktiv
informiert, aktiv in die Erstellung der Wärmeplanung eingebunden und bestimmt nach
Erstellung selbständig und eigenständig die Umsetzung des Planungsvorschlags.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die dafür notwendigen Vereinbarungen mit dem
Zweckverband zu treffen.
Sachverhalt
Der Kommunale Wärmeplan einer Gemeinde muss aufzeigen, wie die Wärmeversorgung der
Haushalte, kommunalen Gebäude und Unternehmen langfristig klimaneutral sichergestellt
werden kann. Dazu erarbeitet die Wärmeplanung Handlungsstrategien, wie Kommunen zu
einer klimaneutralen Wärmeversorgung kommen. Die Wärmeplanung ist dabei vergleichbar
mit einem Flächennutzungsplan: Sie legt Eignungsgebiete beispielsweise für Kalte oder
Warme Netze, Wärmepumpen oder Flächen für erneuerbare Energien fest, ermittelt
Potentiale und gibt Aufschluss aktuelle und künftige Verbrauchsszenarien.
Der Kommunale Wärmeplan ist ein zentrales Instrument für eine klimaneutrale Entwicklung
von Kommunen und für das Erreichen des klimaneutralen Gebäudebestands. Der große
Mehrwert eines Kommunalen Wärmeplans besteht darin, dass er kommunalen
Entscheidungsträgerinnen und -trägern sowie der Verwaltung einen strategischen Fahrplan
und Handlungsmöglichkeiten für eine erfolgreiche Wärmewende für die kommenden
Jahrzehnte liefert.
Die vier Elemente eines kommunalen Wärmeplans sind
1. Bestandsanalyse: Systematische und qualifizierte Erhebung des aktuellen
Wärmebedarfs oder -verbrauchs (Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme) und
der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen, einschließlich Informationen zu
den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, sowie die aktuelle
Versorgungsstruktur.
2. Potenzialanalyse: In der Gemeinde vorhandene Potenziale zur Senkung des
Wärmebedarfs durch Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz und zur klimaneutralen
Wärmeversorgung aus Erneuerbaren Energien und Abwärme.
3. Zielszenario: Ein klimaneutrales Szenario für das Jahr 2045 mit Ausweisung
individueller Meilensteine für die Jahre 2030, 2035 und 2040 zur zukünftigen
Entwicklung des Wärmebedarfs und einer flächendeckenden Darstellung der
Versorgungsstruktur. Wesentliches Element des Zielszenarios ist eine möglichst
hochaufgelöste kartografische Darstellung mit einer Zonierung, die mindestens
zwischen leitungsgebundener und dezentraler Wärmeversorgung differenziert.
4. Wärmewendestrategie: Hierauf aufbauend werden im kommunalen Wärmeplan
mögliche Handlungsstrategien und Maßnahmen entwickelt. Die Wärmeplanung ist als
stetiger Prozess zu sehen, der nicht mit einem einmaligen Konzept abgeschlossen ist.
Er bedarf fortwährender Abstimmung der kommunalen Akteur*innen der Wärme und
Stadtplanung.
Derzeit gibt es für Gemeinden eine umfangreiche staatliche Förderung: Bis Jahresende
können Gemeinden bis zu 100 Prozent (finanzschwache Kommunen) der Aufwände gefördert bekommen. Ab dem kommenden Jahr sinkt die Förderquote auf 60 Prozent.
Der Zweckverband Wismar hat den 26 Kommunen des Verbandsgebiets das Angebot
unterbreitet, die Wärmeplanung zentral erarbeiten zu lassen und die dafür notwendigen
Ressourcen (intern und extern) bereitzustellen. Für die Gemeinden ergibt sich damit der
große Vorteil, die Wärmeplanung an fach- und sachkundiger Stelle gebündelt und effizient
vornehmen zu lassen.
Die Verbandsversammlung ist in ihrer jüngsten Sitzung diesem Vorschlag gefolgt. Um die
Kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Bobitz durch den Zweckverband Wismar
vornehmen zu lassen, ist es nun notwendig, eine entsprechende vertragliche Regelung zu
treffen.