Beschlussvorlage - VO/GV12/2021-0808

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnekow beschließt gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2021.

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern ist der Haushalt in jedem Jahr in der Planung und in der Rechnung auszugleichen. Kann der Ausgleich nicht erreicht werden, ist gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine ordentliche Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist ein Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich erreicht wird (Konsolidierungszeitraum).

Der Ergebnishaushalt 2021 der Gemeinde Barnekow konnte nicht ausgeglichen werden. Das Defizit im Finanzhaushalt 2021 kann nur durch die Inanspruchnahme von Kassenkrediten gedeckt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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