Beschlussvorlage - VO/GV08/2021-2459

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Ortszentrum“ (Bahnhofsvorplatz).
  2. Die Gemeindevertretung billigt den vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 sowie den Entwurf der zugehörigen Begründung.
  3. Mit dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Ortszentrum“ (Bahnhofsvorplatz) soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 13a BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beschlüsse ortsüblich bekannt zu machen.

 


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Planungsziel der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 ist im Wesentlichen die Umwidmung des bestehenden Mischgebietes MI 2 in ein allgemeines Wohngebiet WA. Die Gemeinde Bad Kleinen beabsichtigt den städtebaulichen Missstand einer innerörtlichen Brache zu beseitigen. Die brachliegende Fläche soll wieder nutzbar gemacht werden, indem dort ein Wohngebäude entsteht.

 

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 wird ein kleiner Bereich des bestehenden Mischgebietes in ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO umgewidmet. Die Umwidmung stellt eine Maßnahme der Innenentwicklung und Wiedernutzbarmachung dar. Hieraus begründet sich auch die Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 3 BauGB verzichtet.

 

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 kann gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan i. d. F. der 3. Änderung entwickelt werden.

 

Mit dem vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Entwurf mit zugehöriger Begründung (inkl. Umweltbelange) zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie der Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange zu bestimmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
keine finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde
 

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Anlagen

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