Informationsvorlage - VO/GV09/2021-1464

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Durch den Essenanbieter der Kindertagesstätte Bobitz, der Firma A+S Westmecklenburg GmbH wurde mit Schreiben vom 22.06.2021 informiert, dass  die Preise für das Essengeld der Kinder in der Krippe und im Kindergarten ab dem 01.09.2021 wie folgt steigen:

 

Ab dem 01.09.2021 betragen die Verpflegungskosten, die der Essenanbieter pro Portion abrechnet:

 

4,35 € Teilzeit-/halbtags  

4,70 € ganztags   

2,80 € Mittagessen darin enthalten

 

Mit Beschluss VO/GV09/2014-0774 vom 05.12.2014 wurden die zusätzlichen Kosten der Küchenkraft in Höhe von 0,60 € für einen GT-Platz und 0,30 € für einen Teilzeit- bzw. Halbtagsplatz beschlossen, welche zu den o.g. Verpflegungskosten hinzugerechnet werden. Laut Beschluss  V0/GV09/2019-1128 vom 08.01.2019 wurde ab dem 01.04.2019 eine Verpflegungspauschale (auf 16 Tage berechnet) beschlossen. Die Eltern zahlen derzeit

eine Pauschale von 78,40 € für einen Ganztagsplatz und 68,00 € für einen Teilzeit-/Halbtagsplatz.

 

Aufgrund der Erhöhung, welche 0,40 € pro Portion beträgt, zahlen die Eltern ab dem 01.09.2021 eine Pauschale von 84,80 € für einen Ganztagsplatz und 74,40 € für einen Teilzeit-/Halbtagsplatz (siehe Anhang Verpflegungskosten ab 01.09.2021).

 

Als Grund für die Steigerung werden ständige Preiserhöhungen im Lebensmitteleinkauf sowie Steigerungen der Personalkosten (Mindestlohn) benannt.

 

Die Firma hat seit dem 01.04.2017 die Preise für das Essengeld stabil gehalten, kann nun aber aufgrund der oben genannten Gründe ohne Erhöhung nicht mehr wirtschaftlich arbeiten.
Der Leiter der Kita Herr Martin, der Elternrat sowie die Eltern wurden über die Steigerung des Essengeldes informiert.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...