Beschlussvorlage - VO/GV12/2021-0840

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt für den gesamten Ortsteil Krönkenhagen die Einrichtung einer sogenannten „30-iger Zone“ und für die Zufahrtsstraße von der L 012 die Begrenzung der zulässigen Geschwindigkeit auf 60km/h. Die notwendige verkehrsrechtliche Anordnung ist beim Landkreis zu beantragen. 
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Im Juni 2021 ist ein von mehreren Einwohnern des Ortsteils Krönkenhagens ein unterschriebener Antrag zur Aufstellung von 30km/h Schildern mit gleichzeitiger Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Ortsteil im Amt eingegangen. Begründet wird dieser Antrag mit dem Vorhandensein eines 30km/h Schildes in der Vergangenheit, der einspurigen z.T. unbefestigten Straße, Verkehr mit überbreiten landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen, geringen Ausweichmöglichen, zu schnell fahrenden Paket- und Lieferdiensten und der Sicherheit für die im OT wohnhaften Kinder.

Von Seiten der Amtsverwaltung wurde geprüft, ob eine 30 km/h Beschilderung in der Vergangenheit in Krönkenhagen vorhanden war. Die Sichtung der Kamerabefahrungen aus den Jahren 2009 und 2019 ergab keine vorhandene 30km/h Beschilderung im Ortsteil. Die Prüfung nach dem Vorliegen einer diesbezüglichen verkehrsrechtlichen Anordnung ergab gleichfalls das Fehlen einer solchen Anordnung. Bei der nach Aktenlage letztmaligen gemeinsamen Straßenschau der „Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises“ mit der Amtsverwaltung im Jahr 2009 wurden keine Mängel für den Ortsteil Krönkenhagen festgestellt. Aus den vorgenannten Gründen lässt sich schließen, dass es im Ortsteil Krönkenhagen in der Vergangenheit keine dauerhafte 30 km/h Beschilderung gegeben hatte. (Kurzzeitige Beschilderung auf Grund von Baumaßnahmen ausgenommen).

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
ca. 1.000 €
 

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Anlagen

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