Beschlussvorlage - VO/GV08/2021-2492

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 mit der Gebietsbezeichnung „Nördliches Mühlengelände“ gemäß § 2 und 8 i.V.m. § 13a BauGB.

Der Geltungsbereich mit einer Größe von rund 2,2 ha liegt in Bad Kleinen zwischen dem Uferweg und den Bahngleisen südlich der Bahnbrücke Mühlenstraße und nördlich des bereits baugenehmigten, ehemaligen Silos und der dazugehörigen Anlagen.

Der Geltungsbereich ist auf dem Übersichtsplan in der Anlage 1 dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Das Planungsziel besteht in der Festsetzung eines Mischgebietes und eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 und 6 BauNVO entsprechend der neuen, mit der Gemeinde abgestimmten städtebauliche Konzeption (s. Anlage 2).

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der 1. Bauabschnitt zur Revitalisierung des Mühlengeländes in Bad Kleinen galt der Erhaltung und Umnutzung des denkmalgeschützten Silos. Der Umbau zu Wohnungen mit einem großen Wellnessbereich sowie einem ergänzenden Parkhaus wurde im Nov. 2020 genehmigt und die Bauarbeiten haben begonnen. Eine Überplanung dieses Bereichs mit dem Bebauungsplan ist aufgrund der vorhandenen Baugenehmigung nicht mehr erforderlich. Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes soll daher die bisher nicht erschlossenen und umzunutzenden nördlichen Bereiche des Mühlenquartiers einschließlich des denkmalgeschützten Mühlenkomplexes umfassen.

Für das Mühlengelände wurde eine neue städtebauliche Konzeption erarbeitet und mit der Gemeinde abgestimmt. Entgegen den Vorstellungen des alten Bebauungsplanes Nr. 23 (Aufstellungsbeschluss von 2009, Satzungsbeschluss wurde wieder aufgehoben) ist nun die Errichtung von Stadtvillen als Mehrfamilienhäuser zur Schaffung von Wohnraum vorgesehen (s. Anlagen). Der denkmalgeschützte Mühlengebäude-Komplex wird erhalten und soll für Wohn- und gewerbliche Nutzungen umgestaltet werden.

Der Flächennutzungsplan kann aufgrund des Bebauungsplan-Verfahrens der Innen-entwicklung nach § 13a BauGB im Verfahren der Berichtigung an die geänderten städtebaulichen Ziele angepasst werden.

Sämtliche Planungskosten werden vom Eigentümer des Mühlengeländes übernommen und im städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde geregelt.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
keine
 

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Anlagen

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