Informationsvorlage - VO/AA07/2021-0703

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 20 GemHVO-Doppik MV hat der Amtsvorsteher den Amtsausschuss oder einen vom Amtsausschuss bestimmten Ausschuss einmal jährlich über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

Es liegt die Abrechnung bis 31.07.2021 vor.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...