Informationsvorlage - VO/GV12/2021-0843

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Gemäß § 20 GemHVO-Doppik MV hat die Bürgermeisterin der Gemeindevertretung oder einen von der Gemeindevertretung bestimmten Ausschuss einmal jährlich über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

Es liegt die Abrechnung per 31.07.2021 vor.
 

 

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Anlagen

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