Beschlussvorlage - VO/GV08/2021-2495

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevertretung Bad Kleinen wird der Beteiligungsbericht für das Jahr 2020 gemäß § 73 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V vorgelegt und von ihr zur Kenntnis genommen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hatte am 18.12.2019 beschlossen, auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses gemäß § 61 der Kommunalverfassung M-V zu verzichten. Stattdessen ist ein Beteiligungsbericht nach § 73 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V für das Haushaltsjahr 2020 zu erstellen.

Gemäß § 73 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde zum Ende eines Haushaltsjahres einen Bericht über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen zu erstellen und diesen Bericht der Gemeindevertretung vorzulegen.

Der Bericht soll neben Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, den finanziellen Auswirkungen der Beteiligungen auch Angaben über Beteiligungsverhältnisse und die Besetzung der Organe in den Gesellschaften enthalten.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
-
 

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Anlagen

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